Seit dem 01.01.2020
besteht die Möglichkeit eine vereinfachte Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 ohne Theorie und ohne Fahrprüfung machen zu müssen.
Man spricht von der
Eintragung der Schlüsselzahl B196, die nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung in der Fahrschule bei der Behörde beantragt werden kann.
Die Fahrerschulung muss mindestens 13,5 Zeitstunden beinhalten.
Was sind die
Voraussetzungen?
-
Mindestalter 25 Jahre
- der Führerschein der Klasse B muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz sein
- EIntrag der Schlüsselzahl B196 im Führerschein
Wie verläuft die
Ausbildung?
- 4 Theorieeinheiten (zu je 90 Minuten) der
Klasse A ("Motorradunterricht")
- 5 Praxiseinheiten (zu je 90 Minuten) Fahrstunden mit einem Leichtkraftrad
Eintragung erfolgt bei der Führerscheinstelle.
Dafür benötigst du :
- ein aktuelles Lichtbild
- deinen Führerschein
- Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV
(die Bescheinigung der Fahrschule, Gültigkeit
max. 1 Jahr)
Was kostet B196?
Bei der Schulung kommen 900 Euro Kosten auf dich zu.*
Rechenbeispiel:
- Grundbetrag,
4 Theorieeinheiten (zu je 90 Minuten) der
Klasse A ("Motorradunterricht")
inkl. Ausstellung der Bescheinigung nach Anlage 7b zur FeV:
150 Euro
- 10 x Fahrstunden (je 45 Minuten) = 5 Doppelstunden:
750 Euro
*Sollten mehr Fahrstunden benötigt werden, kostet jede weitere Fahrstunde
zu je 45 Minuten 75 Euro.
Wichtig:
Die Schlüsselzahl B196 gilt nur
in Deutschland !
Die Schlüsselzahl B196 ersetzt nicht die Führerscheinklasse
A1!
Eine sogenannte Aufstiegsprüfung ist hierbei nicht
möglich.
Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert
werden.